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  1. Startseite

Novellierung des Landeswassergesetzes in NRW – Rückschritt für den Naturschutz!

© NF NRW

Liebe NaturFreund*innen,

wir, die NaturFreunde NRW, kritisieren mit vielen anderen Umweltverbänden sowie Expert*innen der Wasserwirtschaft die Novellierung des Landwassergesetzes in NRW durch die Landesregierung und fordern folglich eine Überarbeitung der Novelle.  

Eins steht fest: Trinkwasser als Nahrungsmittel Nummer 1 muss geschützt und bewahrt werden. Ebenso muss der Gewässerschutz, Arten- sowie Hochwasserschutz gemäß den geltenden europäischen Regelungen eingehalten und umgesetzt werden: U.a. die Wasserrahmenrichtline (WRRL), die Hochwasserrisikomanagementrahmenrichtlinie, die Meeresschutzrichtlinie sowie die Biodiversitätsstrategie der EU.

Die Novellierung bzw. Änderung des Landeswassergesetz - im jetzigen Entwurf - ist zusammenfassend ein deutlicher Rückschritt für den Naturschutz – vor allem den Gewässer- sowie Trinkwasserschutz. Das Vorsorge- und Verursacherprinzip der europäischen und somit auch der deutschen Rechtsprechung darf durch eine Verwässerung des Landeswassergesetzes nicht ausgehebelt werden.

Hinzu werden im neuen Landeswassergesetz keine Lösungen für die drängenden Fragen der steigenden Belastung und Veränderung der Wasserwirtschaft in NRW berücksichtigt: Zum einen durch die Klimaveränderung und zum anderen die steigenden Belastungen der Grund- und Oberflächengewässer durch Nährstoffeinträge.

Somit trägt die Änderung des Landeswassergesetz nicht zur Lösung der Probleme bei. Stattdessen sollen bisherige Befristungen wasserrechtlicher Genehmigungen wegfallen, die Genehmigung von abwassertechnischen Anlagen dazu vereinfacht werden und der Rohstoffabbau in Wasserschutzgebieten wieder ermöglicht werden. Besonders gravierend ist, dass die schon ungenügende Gewässerrandstreifen-Regelung weiter abgeschwächt werden soll.  Des Weiteren werden die Regelungen zum Vorkaufsrecht zur nötigen Umsetzung der WRRL sowie weiterer Richtlinien und zur Öffentlichkeitsbeteiligung verschlechtert. Zu Letzt ist die Streichung der Verpflichtung zum effizienten Einsatz von Ressourcen und Energie nicht vertretbar mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung.

Wir, NaturFreunde NRW, fordern eine Überarbeitung der Novellierung des Landwassergesetztes in NRW und ein klares Bekenntnis der Landesregierung zur Umsetzung der geltenden europäischen und bundesweiten wasserrechtlichen Regelung für einen nachhaltigen Gewässer- und Trinkwasserschutz.

In diesem Zusammenhang befürworten wir auch die gemeinsame Stellungnahme der LNU NRW (deren Mitglied die NaturFreunde NRW sind), dem NABU NRW sowie dem BUND NRW vom Juli 2020 bzgl. der Novelle des Landeswassergesetzes an.

Link:
https://www.lb-naturschutz-nrw.de/fileadmin/redaktion/Aktuelle_Meldungen...

Zu Letzt möchten wir im Zusammenhang dieses Rückschrittes für den Naturschutz durch die jetzige Landesregierung auf die aktuelle Volksinitiative (VI) Artenvielfalt in NRW hinweisen, die u.a. den Schutz der Gewässerrandstreifen fordert.

Wir, NaturFreunde NRW, unterstützen diese VI als Erstunterstützer und bitten um die Unterzeichnung sowie Verbreitung dieser. Weitere Informationen finden Sie auf www.naturfreunde-nrw.de/vi-artenvielfalt-nrw  

Mit freundlichen Grüßen

André Stinka

Vorsitzender der NaturFreunde NRW

 

Ansprechpartner: Simon Grundmann, Presse-Referent der NaturFreunde NRW (simon.grundmann@naturfreunde-nrw.de)

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Links

    • Stellungnahme der LNU, NABU NRW und BUND NRW zur Novelle des LWG in NRW (Juli 2020)
    • Webseite der NaturFreunde NRW
    • Webseite zur Volksiniatiative Artenvielfalt NRW

Downloads

    • PDF Icon Pressemitteilung - NaturFreunde NRW - Novelle LWG NRW - 13-11-2020
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