Nicht nur in der Zeit des Faschismus, sondern auch in der Nachkriegszeit saßen politisch links denkende Menschen, vor allem Kommunist*innen, im Düsseldorfer Gefängnis "Ulmer Höh" ein. Hanna Eggerath, die eine von ihnen war, stellte in einer Broschüre die Lebensgeschichten und die Haftaufenthalte dieser Menschen zusammen. Die Historikerin Gisela Blomberg stellte auf Basis dieser Broschüre in ihrem Vortrag am 23.09. im Rahmen unserer Reihe "Der besondere Abend" die in den 50er und 60er Jahren stattgefunden habenden politischen Prozesse, die verhängten Urteile und die betroffenen Menschen vor.
Etliche der Verurteilten waren auch schon während des Faschismus "Auf der Ulm" inhaftiert, und auch einige der Richter, die die Urteile sprachen, waren bereits während des Faschismus aktiv - auf diese traurige Kontinuität wies der Vorsitzende, Matthias Möller, in seiner Begrüßung hin. Weiterhin erinnerte Matthias Möller an unser aktives NaturFreund-Mitglied Helmut Neunzig, der diesen Vortrag angeregt und vorbereitet hatte und der in der Vorwoche leider verstorben ist.
Grundlage der politischen Verfolgung waren der Adenauer-Erlass von 1950 und das 1. Strafänderungsgesetz von 1951, das "Hochverrat" und "Staatsgefährdung" zu Straftaten erklärte. Auf dem Papier sich gegen linke und rechte Gruppierungen richtend, wurden die Vorschriften in der Praxis allerdings mit Vorliebe gegen links angewandt. Als erste Organisation wurde 1951 die Freie Deutsche Jugend (FDJ) verboten, ihr Engagement gegen die Wiederbewaffnung und die Teilnahme an Weltjugendfestspielen wurden als "gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet" angesehen.
In den Folgejahren fanden dann etliche Prozesse gegen FDJ-Mitglieder aufgrund ihrer politischen Betätigung statt, auch einige NaturFreunde-Mitglieder waren davon betroffen. Die Zeit zwischen Verhaftung und Urteil mussten sie meist in Untersuchungshaft in den kleinen, spartanisch ausgestatteten Zellen auf der Ulmer Höh verbringen. Mehrere Monate Haft wegen "Geheimbündelei" oder "Rädelsführerschaft" waren dann oft die Urteile gegen die jungen Menschen, teilweise auf Bewährung unter Anrechnung der Zeit der Untersuchungshaft.
Auch wer nicht Mitglied der KPD oder der FDJ war, geriet schon mal in das Visier der Staatsgewalt, wie der Prozess gegen das Friedenskomitee der Bundesrepublik im Jahr 1959 zeigte. "Die Friedensbewegung beabsichtigt, die verfassungsgemäße Grundordnung der BRD zu beseitigen" und "das Friedenskomitee ist eine kommunistische Tarnorganisation" - so lautete die Urteilsbegründung gegen die 7 Angeklagten unterschiedlicher politischer Weltanschauung, die eines einte: sie wollten vor der drohenden Kriegsgefahr warnen.
Auch 15 Kandidat*innen aus Düsseldorf, die nach dem KPD-Verbot 1956 bei der Landtagswahl 1958 auf einer unabhängigen Liste kandidierten, fanden sich 1959 vor dem Düsseldorfer Landgericht wieder und wurden zu hohen Strafen verurteilt. Unter anderem das Eintreten gegen Atomwaffen im Wahlaufruf der Gruppierung wurde von der Staatsanwaltschaft als "verfassungsfeindliche Zielsetzung" und "Staatsgefährdung" angesehen.
Mit einer lebhaften Diskussion, bei der einige der Anwesenden auch noch aus eigenen Erinnerungen beitrugen, ging dieser sehr interessante Abend zu Ende.