„Ein Antrag der RWTH Aachen zur Verlängerung der am 5. Mai auslaufenden Erlaubnis, Frackingbohrungen zu „wissenschaftlichen Zwecken“ im Norden Wittens durchführen zu dürfen, steht ins Haus. Auch dies ist ein Eingangstor für Fracking in NRW und wird von uns deshalb abgelehnt,“ so die Landesleitung der NaturFreunde NRW in ihrer aktuellen Stellungnahme.
Die RWTH Aachen hat seinerzeit vom zuständigen Bergamt der Bezirksregierung Arnsberg, welches für die Erteilung derartiger Erlaubnisse zuständig ist, eine Genehmigung bis zum obengenannten Datum bekommen. Bisher hat die RWTH davon aber keinen Gebrauch gemacht. In der Zwischenzeit hat sich die Gesetzeslage zu Fracking geändert. In der vergangenen Woche erst hat das Bergamt einen Antrag der Firma Wintershall auf Verlängerung der Bohrerlaubnis zu „gewerblichen Zwecken“ im Bereich Mettmann abgelehnt.
Nach Ansicht der NaturFreunde besteht die Gefahr, dass unbeachtet von der Öffentlichkeit quasi durch die Hintertür Pflöcke für die Etablierung der Frackingmethode eingeleitet werden. Durch die Zuständigkeit des Bergrechts aus dem vergangenen Jahrhundert ist das gesamte Genehmigungsverfahren schwer zu durchschauen.
Beim Fracking wird Gas, das in unteren Gesteinsschichten gebunden ist, durch riesige Mengen Wasser und Zusätzen von Sand und Chemikalien unter hohem Druck hochgepresst. Nach Ansicht u.a. der NaturFreunde bestehen dabei nicht einzuschätzende Gefahren für die Umwelt. Fracking wird in den USA eingesetzt; die negativen Folgen für die Umwelt sind dort unübersehbar. In dicht besiedelten, durch den Bergbau schon „durchlöcherten“ Gebieten in NRW, ist Fracking nach Ansicht der NaturFreunde „nicht verantwortbar“.
„Warum sollten zu angeblich „wissenschaftlichen Zwecken“ Bohrungen erst erlaubt werden, wenn eine „gewerbliche Nutzung“ ausgeschlossen wird?“, so die NaturFreunde abschließend. „Oder welche Absicht steckt bei der TH Aachen dahinter?“